[Sonntag, 27. Januar 2008]
Gestern führte ich ein interessantes Gespräch mit einer Frau
mit rüttelfreier Ehe hinsichtlich „Fremdgehen“ bislang,
Kind, und seit 40 Jahren verheirateten Eltern.
Unter Vertrauen verstanden wir erwartungsgemäß
verschiedene Dinge: Während sie ihrem Mann vertraut,
nicht fremdzugehen, vertraue ich meiner Partnerin, daß sie
nichts tut, was mir oder unserer Beziehung
Schmerz oder Schaden
zufügt, wenn sie mit jemand anderem zusammen ist. Meine
Gesprächspartnerin sagte, sie habe eine Art
Urvertrauen in dieser Hinsicht, und ich
sagte, das habe ich auch. Dann sagte sie, daß sie das
von ihren (religiösen) Eltern „geerbt“ habe, die dieses
Urvertrauen in sie hatten; zum Beispiel wenn ein 19jähriger sie mit 17
morgens nach Hause brachte, weil sie beim Videogucken auf dem Sofa
eingeschlafen waren. Meine Mutter, fiel mir ein, hatte stets ein ebenso
starkes Urvertrauen
in mich: Daß ich generell nichts tue, was ihr oder uns als
Familie Schmerz oder Schaden zufügt, was immer das auch ist.
Ein Unterschied liegt in der übertragenen Verantwortung: Bei ersterem
besteht sie darin, sich regelkonform zu verhalten, bei letzterem,
Entscheidungen für ein eigenes Regelwerk zu treffen. Vertrauen wird
enttäuscht durch Regelbruch bei ersterem, durch Fehlentscheidungen
bei letzterem. Freiheit geht in der Tat mit
Verantwortung einher —
und maximale Freiheit mit maximaler Verantwortung.