[Freitag, 4. Juli 2008]
Als ich hörte, daß ab nächstem Jahr eine standesamtliche Trauung
keine Voraussetzung
mehr sein soll für eine kirchliche, lud ich mental zunächst mal
durch, bereit für ein paar Runden rhetorischen Rock’n’Roll. Aber als ich dann näheres
darüber las und auch, daß die Kirchen „verhalten“ reagieren, mußte ich wieder
absetzten und heftig grinsen.
„Verhalten“, LOL. Zu recht! Ändern tut sich theoretisch nichts, denn
kirchliche Trauungen haben auch weiterhin keine rechtliche Bedeutung.
Aber es ist ein schönes Signal zur Entkopplung von Staat und Kirche, das unmißverständlich
deutlich macht, daß kirchliche Heiratsrituale so viel oder so wenig zivilrechtliches
Gewicht haben wie Kindergeburtstage, Vereinsjubiläen oder Faßanstiche. Zwar heißt es
im Artikel, daß kirchlich Getraute als „nichteheliche Gemeinschaft“ gelten
(gemeint ist vermutlich „eheähnliche Gemeinschaft“, die es aber seit 2006
zugunsten der mehr als zweischneidigen „Bedarfsgemeinschaft“ ebenfalls so
nicht mehr gibt). Aber das müßte dann ein brandneues Gesetz sein, denn: die Lebensumstände
sind entscheidend, nicht die Zaubersprüche!
Polys mit zeremoniellen Ambitionen stehen mit Buchkultpomp auf Augenhöhe.
Das sollten wir nicht nur nicht vergessen, sondern es auch möglichst oft und
fröhlich unter geeigneten Umständen erwähnen.
Letzte Einträge:
Letzte Kommentare: