schreibstube

Das Poly-Blog von Helly & Jay

[Freitag, 7. November 2008]

Das neue Erbschaftssteuergesetz:

Nicht-eheliche Lebenspartnerschaften werden künftig beim Freibetrag wie Ehegatten behandelt. Die Regelung soll auch auf gleichgeschlechtliche Paare zutreffen. Auch sie müssen erst bei Erbschaften über 500.000 Euro Steuern zahlen. Dann allerdings gilt für sie nicht die günstige Steuerklasse I wie für Ehepartner, sondern die höheren Sätze der Steuerklasse III für nicht verwandte Erben.
[Quelle:  Financial TimesWas gilt für Lebenspartnerschaften?“]

Kann mir irgendjemand erklären, was genau an dieser Regelung nicht diskriminierend ist? Gleichgeschlechtliche Partner können in Deutschland nicht heiraten, sondern nur eine Lebenspartnerschaft eingehen!

Aber das Grundgesetz  Artikel 3 Absatz 3 verbietet ja auch gar nicht die Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Orientierung.

Ist dann wohl in Ordnung.