[Freitag, 7. November 2008]
Das neue Erbschaftssteuergesetz:
Nicht-eheliche Lebenspartnerschaften werden künftig beim Freibetrag wie Ehegatten behandelt.
Die Regelung soll auch auf gleichgeschlechtliche Paare zutreffen. Auch sie müssen erst bei
Erbschaften über 500.000 Euro Steuern zahlen. Dann allerdings gilt für sie nicht die
günstige Steuerklasse I wie für Ehepartner, sondern die höheren Sätze der Steuerklasse III
für nicht verwandte Erben.
[Quelle: Financial Times „Was gilt für Lebenspartnerschaften?“]
Kann mir irgendjemand erklären, was genau an dieser Regelung nicht diskriminierend ist?
Gleichgeschlechtliche Partner können in Deutschland nicht heiraten, sondern nur eine
Lebenspartnerschaft eingehen!
Aber das Grundgesetz
Artikel 3 Absatz 3
verbietet ja auch gar nicht die Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Orientierung.
Ist dann wohl in Ordnung.
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