[Donnerstag, 18. Oktober 2007]
Im
ersten Teil
wurde festgestellt, daß eifersuchtauslösende Signale keine
verläßliche Entsprechung in der Wirklichkeit haben und abhängig sind vom Temperament
und von der sozialen und kulturellen Herkunft der interpretierenden Person. Aber
ist nicht letztendlich die Interpretation aller Signale abhängig vom
individuellen, sozialen und kulturellen Kontext?
Was eifersuchtveranlassende Signale von anderen Signalen unterscheidet ist, daß
sie nicht zu dem Zweck gegeben werden, diese Interpretation hervorzurufen.
Mehr noch: Sie sind nicht einmal dazu gedacht, überhaupt gegeben zu werden!
Tatsächlich sind sie eine Art Signale zweiter Instanz, auf deren
Existenz nur geschlossen werden kann durch die Interpretation von
Indizien, die in modernen Gerichtssystemen
aus guten Gründen als weit weniger beweiskräftig gelten als Aussagen von Zeugen.
Erkenntnistheoretisches Problem #2:
Eifersuchtauslösende Signale sind gar keine „gegebenen Signale“,
sondern Konstruktionen, die von Indizien abgeleitet sind. Und für diese Indizien gilt erst recht,
was in #1 für die vermeintlichen Signale festgehalten wurde:
daß sie keinen verläßlichen und interpretationsunabhängigen Bezug haben zur Wirklichkeit.