schreibstube

Das Poly-Blog von Helly & Jay

[Montag, 7. Januar 2008]

Im Eintrag zur  24-Stunden-Regel sprach ich davon, daß das eine gute Spanne sei in Kombination mit der Veto-Regel. Ein Veto kann vom Partner eingelegt werden gegen anstehende „Erstfall“-Intimitäten mit jemandem, der (noch) nicht zur polyamoren Gemeinschaft gehört.

Die Regel gibt unsicheren Partnern Sicherheit, aber sicherlich auch die Möglichkeit zum Mißbrauch. Zwei Voraussetzungen müssen daher für ein sinnvolles Veto gelten: (a) es hat zunächst stets aufschiebende Wirkung im Gegensatz zu terminierender; (b) es hat aus Gründen zu erfolgen, die prinzipiell  verhandelbar und  falsifizierbar (b) macht bereits klar, daß ein Veto zum Beispiel nicht zulässig ist, um den Partner am Sex mit jemand anderem zu hindern, denn dieser Grund ist weder strukturell falsifizierbar noch — in einer polyamoren Beziehung — verhandelbar. (a) verstärkt die Bindung des Vetos an sinnvolle Begründungen, denn ein zunächst lediglich zeitlicher Aufschub zwingt dazu, die Zeit konstruktiv für Dialog und Argument zu nutzen, und das ist nur möglich über einen verhandelbaren Grund. (a) kann und darf aber auch schlicht zusätzliche Zeit sein, um sich an den Gedanken zu gewöhnen, was absolut verhandelbar und in gewisser Weise „falsifizierbar“ ist und daher auch Voraussetzung (b) erfüllt.

Zu verhandelbaren Gründen siehe  hier; zu falsifizierbaren  hier.