[Sonntag, 6. Januar 2008]
Im
Presseschnipsel
neulich sprach ich auch die 24-Stunden-Regel an.
Welche festlegt, daß intimere Handlungen und höhertemperierte Flirts
mit neuen Bekanntschaften, Ex-Bekanntschaften oder bereits bestehenden
non-amourösen Bekanntschaften eine
Minimalankündigungsfrist von 24
Stunden dem Partner gegenüber haben.
Diese Regel gehört seit jeher zu unseren wichtigsten Regeln
überhaupt. Wichtig ist sie insbesondere wiederum dann, wenn
der Partner im polyamoren Nest noch nicht ganz heimisch ist,
denn dann treibt die Angst vor bösen Überraschungen
oft bunte Blüten, bis hin zur farbenfrohen plötzlichen Detonation. Der fast vollständige
und zunächst schockierende Kontrollverlust im
Vergleich zum Mono-Leben ist zu berücksichtigen und in irgendeiner Form zu
kompensieren: Zumal der Verlust von Kontrolle ja oft als Verlust von
Einfluß und Mitspracherecht überhaupt empfunden wird.
Überdies natürlich kann auch die
Plauderregel
im Flirtfall nur sinnvoll greifen, wenn die 24-Stunden-Regel eingehalten wird.
Die Spanne von 24 Stunden ist natürlich nicht in Stein gemeißelt.
Aber sie hat sich bewährt in Kombination mit der
Veto-Regel.
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